Karlsruhe hat Recht: Auftrittsverbot für Erdogan möglich
Pressemitteilung von Sahra Wagenknecht vom 10.03.2017
„Die Bundesregierung muss jetzt endlich Farbe bekennen und darf die Bürgermeister von Städten und Gemeinden nicht länger mit dem Problem allein lassen. Kanzlerin Angela Merkel und Außenminister Sigmar Gabriel haben es in der Hand, Erdogans Propagandatour für Diktatur und Todesstrafe zumindest auf deutschem Territorium zu stoppen, so wie es die Regierungen Österreichs und der Niederlande für ihre Länder entschieden haben“, erklärt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (AZ: 2 BvR 483/17 ). Wagenknecht weiter:
„Im Urteil wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass Erdogan und seine Minister sich bei ihren geplanten Auftritten ‚nicht auf die Grundrechte berufen können‘ und es sich bei einer möglichen Auftrittsversagung durch die Bundesregierung allein ‚um eine Entscheidung im Bereich der Außenpolitik handelt‘.
Das Bundesverfassungsgericht hat in dankenswerter Klarheit dargelegt, dass es in der Kompetenz der Bundesregierung liegt, die Auftritte Erdogans und seiner Entourage abzusagen. Kanzlerin Merkel und Außenminister Gabriel müssen jetzt handeln, die Zeit des Wegduckens ist vorbei. Weder haben türkische Regierungsmitglieder einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Wahlauftritte in Deutschland, noch können sie sich auf die Grundrechte berufen. Mordaufrufe gegen Andersdenkende, faschistische Grußformeln wie der Wolfsgruß und Werbefeldzüge für eine Diktatur dürfen in Deutschland keinen Platz haben.“
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