Rücknahme des Emmely-Urteils Erfolg für Solidaritätsbewegung
Pressemitteilung von Sahra Wagenknecht vom 10.06.2010
"Dass das Bundesarbeitsgericht die Kündigung Emmelys für ungültig erklärt hat, ist vor allem auf den starken öffentlichen Druck zurückzuführen", kommentiert die Stellvertretende Parteivorsitzende der LINKEN, Sahra Wagenknecht, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall Emmely. "Eine Entscheidung, die das Urteil nicht revidiert hätte, wäre ein sozialer Skandal gewesen. Die Kündigung Emmelys hatte schließlich jedem Gerechtigkeitsempfinden widersprochen es war schier unerträglich, dass einer Verkäuferin aufgrund des Einlösens von zwei Pfandbons fristlos gekündigt wird, während ein Banker wie Herr Ackermann erneut millionenschwere Boni einstreicht, obwohl er durch den Verkauf von Schrottpapieren am Entstehen der Finanzkrise mitbeteiligt gewesen ist.
Es bleibt zu hoffen, dass die heutige Gerichtsentscheidung ein entscheidender Schritt ist, um der wachsenden Willkür zulasten von Arbeitnehmern endlich endgültig einen Riegel vorzuschieben. Mit seinem heutigen Urteil hat das Gericht klar gestellt, dass Angestellte auch in Krisenzeiten nicht vogelfrei sind und von ihren Arbeitgebern nach Belieben entlassen werden können. So schlimm es ist, dass solche Verfahren überhaupt geführt werden müssen, so zeigt der Fall Emmely doch auch die große Bedeutung von öffentlichem Protest und Widerstand. Ohne diesen wäre der heutige Ausgang des Verfahrens jedenfalls kaum vorstellbar gewesen."