
Neuauszählung jetzt: So kannst du unsere Forderung unterstützen!
,Es kommt Bewegung in unseren Wahleinspruch! Die BSW-Forderung nach Neuauszählung der Bundestagswahl bekommt Zuspruch von Experten, Wissenschaft, Politik und Medien. Jetzt wollen wir gemeinsam mit euch den Druck hochhalten.
Neun Abgeordnete werden dem Bundestag einen Vorschlag machen, ob die Stimmen zur Bundestagswahl neu ausgezählt werden sollen oder nicht. Uns fehlten laut offiziellem Endergebnis nur 9.528 Stimmen und es gibt weiterhin Auffälligkeiten, die bis heute nicht korrigiert wurden.
Fordert den Wahlprüfungsausschuss mit uns gemeinsam auf, eine Neuauszählung zu beantragen. So geht’s:
- Klicke auf unseren Link: https://BuendnisSahraWagenknecht.short.gy/Neuauszaehlung
- Dein Mailprogramm öffnet sich
- Mail an Wahlprüfungsausschuss abschicken
- Druck aufbauen für die Neuauszählung!
Vielen Dank für deine Unterstützung! Bring‘ das BSW jetzt in den Bundestag 💜🧡
Für alle, die Probleme mit dem Öffnen unseres Links haben: Hier ist der Mail-Text und alle Mail-Adressen, an die die Mail verschickt werden kann:
Betreff:
Bundestagwahl nachzählen, Wahlrecht reformieren!
Mailtext:
Sehr geehrte Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses,
das BSW wurde bei der Bundestagswahl von knapp 2,5 Millionen Menschen gewählt. Die Partei verpasste den Einzug ins Parlament mit 4,981 Prozent haarscharf um ca. 9500 Stimmen. Noch nie verfehlte eine Partei den Einzug in den Bundestag so knapp wie das BSW. Daher fordere ich Sie auf, unverzüglich eine Neuauszählung der Bundestagswahl zu beantragen.
Denn es bestehen berechtigte Zweifel, ob alle Stimmen richtig zugeordnet wurden. Wäre das BSW im Bundestag vertreten, hätte Bundeskanzler Friedrich Merz aktuell keine Mehrheit, weshalb renommierte Politikwissenschaftler wie Prof. Jesse und Prof. Wagschal im Focus eine Nachzählung der Bundestagswahl forderten.
Der anerkannte Statistikprofessor Gerd Bosbach wird im Nordkurier zitiert: „Jeder Auszählprozess einer Wahl hat eine Fehlermarge, das ist ganz natürlich. Ich bin kein BSW-Wähler, aber möglicherweise wird den ungefähr 2,5 Millionen Wählern dieser Partei zu Unrecht eine Parlamentsvertretung verweigert. Bei einem derart knappen Ergebnis – weniger als 0,02 Prozentpunkte fehlten zur 5-Prozent-Hürde – und den vielen Fehlern, die nach der Auszählung schon aufgefallen sind – in der Summe zulasten des BSW – ist eine Neuauszählung angesagt.“
Gegenüber dem RND nannte der Staatsrechtsprofessor Christoph Degenhart eine bundesweite Nachzählung „ein Gebot der Demokratie“: „Es ist keineswegs von der Hand zu weisen, sondern durchaus naheliegend, dass bei einer bundesweiten Nachzählung die Partei auf mehr als fünf Prozent der Stimmen kommt. Solange diese Möglichkeit im Raum steht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der 21. Deutsche Bundestag in verfassungswidriger Weise zusammengesetzt ist.“ Bei einem derart knappen Wahlergebnis sei es „für die demokratische Legitimation des Bundestags verfassungsrechtlich dringend geboten, jedweden Zweifel auszuschließen“, sagte Degenhart.
60 Prozent dieser Stimmkorrekturen entfielen auf das BSW
Darüber hinaus erläutert der Bayerische Rundfunk in seinem Artikel zur Bundestagswahl 2025, dass der Unterschied zwischen vorläufigem und amtlichem Endergebnis aufhorchen lässt: „Fast 7.500 Stimmen werden neu bewertet, davon gehen 4.277 an das BSW.“ 60 Prozent dieser Stimmkorrekturen entfielen also alleine auf das BSW. Das zeigt, dass es offenbar zu strukturellen Fehlern bei der Auszählung kam, wie die Vertauschung des BSW mit dem Bündnis Deutschland durch Wahlhelfer. 2021 entfielen die meisten Stimmkorrekturen im vorläufigen Wahlergebnis noch auf die Wahlgewinnerin.
Ich fordere Sie als Mitglied des Wahlprüfungsausschusses auf, schnellstmöglich eine Neuauszählung der Stimmen zu beantragen. Es darf dabei nicht um die Parteienkonkurrenz oder das persönliche Interesse am Erhalt des eigenen Mandats gehen. Sollte das Wahlergebnis nicht zeitnah überprüft werden, würde das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen weiter schwinden.
Ernsthafte Gründe für einen weiteren Aufschub existieren nicht
Das Bundesverfassungsgericht hat die schleppende Wahlprüfung des Bundestages wiederholt gerügt. Selbst Mitglieder des Wahlprüfungssauschusses bzw. der Regierungsparteien bemängeln die Befangenheit des Bundestages und fordern eine Reform der Wahlprüfung. Denkbar wäre die alleinige Verantwortung des Bundesverfassungsgerichts für die Wahlprüfung oder automatische Verfahren zur Stimmprüfung bei sehr knappen Ergebnissen – wie im Ausland üblich.
Der Stern schreibt völlig zurecht: „Ernsthafte Gründe für einen weiteren Aufschub existieren nicht.“ Und weiter: „Strategische Erwägungen sollten diese Entscheidung nicht beeinflussen. Es darf gar nicht erst der Eindruck aufkommen, dass ein möglicherweise unkorrektes Ergebnis einer freien und geheimen Wahl nur deshalb Bestand hat, weil besonders viel Macht daran hängt.“
Schützen Sie die Demokratie! Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Empfängeradressen (Mitglieder & stellvertretende Mitglieder):
Thomas.Silberhorn@bundestag.de
Macit.Karaahmetoglu@bundestag.de