4,98% der Stimmen? Warum wollte man lieber nicht nachzählen?

Veröffentlichung
, 14. März 2025

Die Bundeswahlleiterin hat das amtliche Endergebnis verkündet. Dem BSW wurden danach mehr Stimmen zugeordnet als im vorläufigen Endergebnis, aber mit nunmehr 4,98 Prozent fehlen uns immer noch rund 9.500 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Allerdings ist mehr als fraglich, ob die „amtlich“ festgestellte Stimmenzahl mit dem tatsächlichen Ergebnis der Bundestagswahl übereinstimmt. Denn trotz unserer Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und auffällige Anomalien wollte man in den meisten Bundesländern lieber nicht genauer hinschauen. Die Überprüfungen waren äußerst unvollständig, Neuauszählungen gab es nur in ganz wenigen Wahllokalen. Selbst diese wenigen Überprüfungen haben dazu geführt, dass über 4.000 Stimmen zusätzlich für das BSW „gefunden“ wurden.

Aber es gibt immer noch Wahlbezirke, in denen das BSW angeblich 0 Stimmen hat und Kleinstparteien wie Bündnis Deutschland unwahrscheinlich viele. Nach den wenigen bisherigen Nachzählungen sind Verwechslungen und falsch gezählte ungültige Stimmen in vielen Wahllokalen noch wahrscheinlicher geworden. Würde bei einer Neuauszählung nur eine einzige fehlende BSW-Stimme in gut jedem zehnten Wahlbezirk gefunden werden, wäre das BSW im Bundestag. Dafür spricht viel. Wurde deshalb so konsequent gemauert?

Unabhängig vom BSW beschädigt es die Demokratie, wenn systematische Zählfehler zu Lasten einer Partei nicht korrigiert werden. Es kann nicht sein, dass eine Partei bei einem so knappen Ergebnis und offensichtlichen Fehlern und Verwechslungen keinen unmittelbaren Anspruch auf Überprüfung des Wahlergebnisses hat und eine Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht erst möglich ist, nachdem der Bundestag eine Beschwerde abgewiesen hat. Dass die im Bundestag vertretenen Parteien als Richter in eigener Sache natürlich kein Interesse daran haben, eine solche Beschwerde rasch zu prüfen, liegt auf der Hand. Schließlich würde ein Einzug des BSW in den Bundestag die Mehrheitsverhältnisse verschieben, Abgeordnete ihr Mandat kosten und es käme eine Oppositionskraft hinzu, die konsequent Widerstand gegen den Aufrüstungswahnsinn leistet. An all dem haben die im Bundestag vertretenen politischen Kräfte null Interesse.

Auch wenn nun ein langwieriges Verfahren bevorsteht, werden wir Einspruch gegen dieses Ergebnis einlegen. Das sind wir unseren Wählern schuldig, die ein Recht darauf haben, dass ihre Stimme auch tatsächlich gezählt wird. Und wir werden jetzt erst recht weiterkämpfen: für Frieden, Vernunft und Gerechtigkeit!

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