Steuerdumping in der EU
Europäische Unternehmens- und Spitzeneinkommensteuersätze werden weiter gesenkt und über Abgaben bei Konsum, Energie und Heizkosten finanziert
Einen 115 Seiten dicken Arbeitsentwurf für die nächste große steuerpolitische Untat der Regierung unter der Führung von Angela Merkel ließ Finanzminister Peer Steinbrück am 5. Februar an seine Ministerkollegen verschicken. Die Rede ist von der Reform der Unternehmenssteuern, die zum 1. Januar 2008 in Kraft treten und den deutschen Konzernen, die sich bereits über vier Rekordjahre mit je zweistelligen Gewinnsprüngen freuen, noch ein erkleckliches Häuflein Steuermilliarden in den Rachen schaufeln soll. Das Kabinett wird die Reform nach derzeitigem Stand am 14. März beschließen. Noch vor der Sommerpause soll sie Bundestag und Bundesrat passieren.
Kernstück der Steuerreform ist die Senkung des Körperschaftssteuersatzes von derzeit 25 auf nur noch 15 Prozent. Nach offiziellen Berechnungen wird allein das die Staatskasse um satte 11,6 Milliarden Euro erleichtern. Darüber hinaus gibt es Veränderungen bei der Gewerbesteuer, die für die öffentliche Hand mit einem Minus von 10,5 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Daß auch Personenunternehmen in den Genuß des niedrigen Steuersatzes kommen sollen, vergrößert den Negativsaldo um weitere fünf Milliarden. Und weil man einmal beim Geschenkemachen ist, gibt es als Sahnehäubchen obendrauf noch die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, infolge derer Zinsrentiers ihre Einkünfte künftig nicht mehr wie Beschäftigte progressiv versteuern müssen also mit bis zu 42 Prozent , sondern unabhängig von der Höhe ihrer Einnahmen nur noch mit einem Steuersatz von 25 Prozent. Kostenpunkt fürs Staatssäckel: knapp zwei Milliarden Euro.
Konzerne als Steuerberater
Sicher, Steinbrücks Präsent enthält auch ein paar Vorschläge zur Gegenfinanzierung, die verhindern sollen, daß die öffentliche Hand ab 2008 tatsächlich einen Aderlaß von 30 Milliarden Euro pro Jahr verkraften muß. Zum Teil sind das allerdings bloße Hoffnungswerte: So sollen etwa die niedrigeren Steuersätze hier ansässige Konzerne motivieren, einen größeren Teil ihrer Steuern tatsächlich in Deutschland zu zahlen, was in den kühnen Träumen des Finanzministers zu Mehreinnahmen von 3,5 Milliarden führen wird. Andere Gegenfinanzierungsvorschläge wie die modifizierte Zinsschranke, die die Steuerverschiebung mittels konzerninterner Kredite erschweren soll, sowie die Abschaffung der degressiven Abschreibung und der Wegfall des Betriebsausgabenabzugs sind etwas ernster zu nehmen. Aber auch hier werden die Finanzabteilungen der Global Player die Schlupflöcher längst geortet haben beziehungsweise eilfertig daran arbeiten, sie noch ins Gesetz hineinzuschreiben. »Wir sind in keiner Weise beratungsresistent«, hatte Steinbrücks Steuerstaatssekretär Axel Nawrath immerhin am Tag der Präsentation des Steuerprojekts betont und zugesichert: »Wir werden unseren Gesetzentwurf mit der Wirtschaft ausführlich diskutieren.«
Was bei derlei Diskussionen herauskommt, weiß man spätestens seit jener Unternehmenssteuerreform, die die Bundesregierung von SPD und Grünen kurz nach der Jahrtausendwende verbrochen hatte. Damals waren die öffentlichen Einnahmen aus der Körperschaftssteuer, die insbesondere die großen Aktiengesellschaften zu zahlen haben, innerhalb eines Jahres von 23,6 Milliarden Euro auf negative Werte eingebrochen. Erst seit etwa zwei Jahren trägt diese Steuer überhaupt wieder nennenswert zu den Steuereinnahmen bei. Ihr Aufkommen liegt allerdings nach wie vor unterhalb des Werts, der vor der rot-grünen Steuerreform bereits erreicht war. Trotz ungleich höherer Profite, die in den Kassen der Unternehmen klingeln.
Überdurchschnittlich von Steinbrücks geplanter Reform profitieren werden übrigens nach Einschätzung von Analysten die deutschen Banken, die von den Maßnahmen zur Gegenfinanzierung fast gar nicht betroffen sind. Einer Studie der britischen Großbank HSBC zufolge dürften die Geldinstitute allein durch den steuerlichen Effekt ab 2008 gut sechs Prozent mehr verdienen. Deutsche Bank-Boß Ackermann, der seinen Shareholdern gerade stolz das mittels brutaler Jobvernichtung erreichte Zwischenziel von 31 Prozent Eigenkapitalrendite präsentiert hat, besitzt also beste Aussichten, auch in Zukunft den Strahlemann zu geben. Folgerichtig hat Steinbrück starke Verbündete, etwa den Geschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken, Heinz-Udo Schaap, der in bezug auf die Reformpläne bereits angekündigt hat: »Wir werden für das Projekt werben«.
Die Schätzung von ver.di, daß Steinbrücks Geldverschleuderungsprogramm ein Loch von wenigstens zehn Milliarden Euro ins Staatssäckel reißen wird, ist daher ganz sicher nicht zu hoch gegriffen. Mit einem solchen Betrag hätte sich unversehens die Hälfte der zusätzlichen Einnahmen aus der diesjährigen dreiprozentigen Mehrwertsteuererhöhung in die Taschen der Konzernbosse und ihrer Aktionäre verflüchtigt.
»Es geht in der Tat um einen mittelfristig angelegten Systemwechsel«, gibt Steinbrück in einem Handelsblatt-Interview freimütig zu. Wohl wahr. Dieser Systemwechsel, an dem bereits die Schröder-Regierung hart gearbeitet hat, besteht darin, die Steuersätze für Unternehmen, Bezieher von Kapitaleinkommen und Spitzenverdiener immer weiter zu senken und sich das Geld im Gegenzug über eine Besteuerung von Konsum, Energie und Heizkosten bei denen zu holen, die zwar nicht viel haben, aber wenigstens dem Fiskus kaum ausweichen können. Die CDU, die gerade ein neues Grundsatzprogramm diskutiert, will dieser steuerpolitischen Weichenstellung jetzt auch programmatische Weihen geben.
Die übliche Rechtfertigung für derartiges Steuerdumping auf der einen und Abzocke auf der anderen Seite hat natürlich auch der bereits zitierte Steuerstaatssekretär Nawrath parat. Die große Koalition, erläutert er, wolle mit der Unternehmenssteuerreform lediglich dem »brutalen Steuerwettbewerb in der Europäischen Union begegnen«.
Nutznießer von Steuerdifferenzen
Wahr ist daran, daß es einen Steuerdumpingwettlauf in der Europäischen Union tatsächlich gibt. Verlogen ist, wenn sich ausgerechnet die deutsche Regierung als hilflos Getriebener dieses Prozesses darstellt. In Wahrheit gehört die Bundesrepublik zu jenen Ländern, die das europaweite Steuerdumping mit ihrer Steuerpolitik massiv angeheizt haben und anheizen. Ganz abgesehen davon, daß die deutsche Regierung ihren Einfluß auf europäischer Ebene bisher, gelinde gesagt, nicht eben intensiv dafür eingesetzt hat, eine stärkere Harmonisierung bei den direkten Steuern voranzutreiben.
Entsprechend den EU-Verträgen fallen Fragen der Steuerpolitik nach wie vor überwiegend in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Entscheidungen auf EU-Ebene verlangen Einstimmigkeit und sind rar. Der einzige Bereich, in dem ein gewisser Grad an Harmonisierung erreicht wurde, sind die indirekten Steuern. Eine Richtlinie regelt, daß die Mehrwertsteuersätze der EU-Mitgliedsstaaten zwischen 15 und 25 Prozent liegen müssen. Auch bezogen auf andere indirekte Steuern gibt es Festlegungen.
Ein weiteres EU-Abkommen im Steuerbereich, das bei seiner Verabschiedung 2003 als großer Durchbruch gefeiert wurde, betrifft den Informationsaustausch im Fall grenzüberschreitender Zinseinkommen, der diesbezüglicher Steuerhinterziehung einen Riegel vorschieben soll. Schon dieses Abkommen hat allerdings so viele Lücken, daß Einnahmen aus ausländischen Bankkonten in Zukunft kaum weniger elegant am Fiskus vorbeigeschleust werden dürften als in der Vergangenheit. Zumindest von denen, deren Kontostand die betreffende Bank zu einigen zusätzlichen Anstrengungen motiviert.
Die Besteuerung von Einkommen und Gewinnen wird bisher durch keinerlei Vereinbarung geregelt. Entsprechend groß sind die nationalen Unterschiede. Das betrifft nicht nur die Steuersätze, sondern auch die Bemessungsgrundlage, auf die die Steuern sich beziehen. Zwar gab es bereits in den sechziger Jahren Versuche, in dieses Durcheinander etwas mehr Übersichtlichkeit zu bringen, sei es durch Harmonisierung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen, sei es durch Vereinheitlichung von Steuersätzen. Aber keine dieser Initiativen der damaligen EU-Kommission war erfolgreich. Anfang der neunziger Jahre wurde der ehemalige niederländische Finanzminister Onno Ruding von der Kommission mit einem neuen steuerpolitischen Vorstoß betraut. Der im Ergebnis entstandene sogenannte Ruding-Bericht sprach sich dafür aus, die Unterschiede in der Unternehmensbesteuerung innerhalb der EU dadurch zu verringern, daß ein Mindeststeuersatz von 30 Prozent festgelegt wird, den kein EU-Land unterschreiten darf. Obwohl zum damaligen Zeitpunkt lediglich Irland eine niedrigere Körperschaftssteuer hatte, war auch dieser Idee kein Erfolg beschieden.
Das einzige, was Mitte der Neunziger den Segen der Mitgliedsstaaten fand, war ein nicht rechtsverbindlicher »Code of Conduct« (Verhaltensregeln) zur Unternehmensbesteuerung, der die schlimmsten Dumpinggesetze, mit denen EU-Länder um ausländisches Kapital warben, ausrotten sollte. Einige dieser Gesetze wurden in der Folge tatsächlich abgeschafft, andere bestehen fort. Seit 2001 liegt erneut ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage von Unternehmenssteuern auf dem Tisch, der allerdings eine spätere Vereinheitlichung der Steuersätze explizit ausschließt.
Dieser Vorschlag hat beste Chancen, tatsächlich realisiert zu werden, denn er hat die volle Unterstützung der Konzernlobby. Der European Roundtable of Industrialists, an Papieren der Kommission oft genug beteiligt, jubelte den Kommissionsvorschlag sofort zur »main strategy towards a, tax-wise, fully functioning Internal Market" (Hauptstrategie für einen, auf Steuern bezogen, voll funktionierenden Binnenmarkt) hoch. Die Steuersätze sollen auch nach Ansicht der Industriellen unbedingt in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten verbleiben (ERT 2001). Diese Parteinahme ist gut verständlich. Tatsächlich sind multinationale Konzerne die Hauptnutznießer nationaler Steuerdifferenzen. Eine EU-weite Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage würde die Unterschiede nur noch offensichtlicher machen und damit ihre Ausnutzung zwecks Steuerdumping zusätzlich erleichtern.
Keine Kapitalverkehrskontrollen
Daß die Abschaffung von Kapitalverkehrskontrollen und die Entstehung transnationaler Unternehmensgiganten Länder mit überdurchschnittlicher Gewinnbesteuerung in Schwierigkeiten bringt, ist eine Erfahrung, die deren Finanzbehörden bereits in den siebziger Jahren machen konnten. Das gilt umso mehr im Rahmen des EU-Binnenmarktes, auf dem die unbeschränkte Bewegungsfreiheit des Kapitals vertraglich verankert ist. Es bedarf keines großen Ideenreichtums seitens der Multis, solche Bedingungen zur »Steueroptimierung« sprich: zur zunehmenden Vermeidung jeglicher Zahlung ins öffentliche Säckel auszunutzen.
Gern genutzte Strategien in diesem Kontext sind der Gebrauch konzerninterner Transferpreise, die die Gewinne in den Büchern aus Ländern mit höherem in solche mit niedrigerem Steuersatz verschieben; oder die Gründung von Finanzierungsgesellschaften in Steueroasen, von denen aus Investmentprojekte in aller Welt mittels Kredit finanziert werden. Die Zinsen auf diese Kredite können vor Ort von der Steuer abgesetzt werden, während im Sitzland der Finanzierungsgesellschaft kaum Steuern anfallen.
Solche und ähnliche Tricks führen zu gravierenden Einnahmeverlusten in Ländern mit hoher Unternehmensbesteuerung. Verschieben die Multis zudem nicht nur Buchgewinne, sondern produktive Investitionen unter steuerlichen Gesichtspunkten, erhöht sich der Druck zusätzlich, die Steuersätze nach unten anzugleichen. Dieser Prozeß wird üblicherweise als »Steuerwettbewerb« bezeichnet. Er beschränkt sich nicht auf den Bereich der Unternehmenssteuern. Da Geldvermögen noch um vieles mobiler ist als produktiv investiertes Kapital, betrifft er in gleicher Weise die Besteuerung von Vermögen und privaten Kapitaleinkommen.
Arbeit ist aus naheliegenden Gründen weniger mobil als Kapital, und innerhalb der Arbeit sind hochbezahlte Tätigkeiten tendenziell mobiler als die Masse der Normalarbeitsverhältnisse. Eine besonders immobile Steuerquelle ist der Konsum, vor allem der von elementaren Gütern und Leistungen. Konsequenterweise führt die Existenz divergierender Steuersysteme auf einem liberalisierten Binnenmarkt zu einer grundlegenden Veränderung in der Struktur der nationalen Steuersysteme. Während die mobilen Faktoren hinreichend Erpressungspotential besitzen, eine immer großzügigere Absenkung ihrer Steuern zu erzwingen, werden die öffentlichen Einnahmen durch eine wachsende Belastung der weniger mobilen Steuerquellen gesichert. Steuern werden also verlagert von Unternehmensgewinnen auf private Einkommen, hier von Kapitaleinkommen auf Arbeitseinkommen, hier von hochbezahlter auf weniger bezahlte Arbeit und, generell, von Einkommen und Vermögen auf Konsum. Dies geschieht zumindest solange, solange sich diejenigen, denen eine solche Steuerpolitik den sozialen Boden unter den Füßen wegzieht, nicht hinreichend wehren. Der Steuerdumpingwettlauf ist keine Mär, ihn gibt es wirklich. Allerdings aufgrund von Bedingungen, die nicht naturgegeben sind, sondern von der Politik selbst geschaffen wurden.
So kennen die Sätze, mit denen Unternehmensgewinne besteuert werden, in der EU seit langem nur noch eine Richtung: steil nach unten. Allein seit 1995 verringerte sich der durchschnittliche Körperschaftssteuersatz in den alten EU-Mitgliedstaaten (EU 15) um fast zehn Prozentpunkte von 38,0 Prozent auf 29,5 Prozent. In Deutschland beträgt die Differenz sogar 18,5 Prozentpunkte, deutlich mehr als in Belgien (-6,2) oder Frankreich (-2,3). Allerdings haben auch die osteuropäischen Länder, die 1995 schon bei einem relativ niedrigen Niveau der Unternehmenssteuern angefangen haben, ihre Sätze systematisch weiter abgesenkt. Dort liegt der durchschnittliche Körperschaftssteuersatz heute bei 20,3 Prozent (siehe Graphik 1).
Dafür, daß dieser Prozeß fröhlich weitergeht, ist gerade die aktuelle deutsche Unternehmenssteuerreform ein lebendiges Beispiel. Mit dem von Finanzminister Peer Steinbrück angepeilten Satz werden die deutschen Unternehmenssteuern deutlich unterhalb derer anderer großer Volkswirtschaften in Europa liegen. Der französische Präsident Jacques Chirac hat in direkter Reaktion auf die deutschen Pläne bereits eine weitere Absenkung der französischen Unternehmenssteuern in Aussicht gestellt. Dänemark plant, seine Sätze von derzeit 28 auf 22 Prozent zu reduzieren. Bereits die Unternehmenssteuerreform von SPD und Grünen hatte eine Welle von Steuersenkungen in anderen EU-Ländern ausgelöst, die oft direkt mit Verweis auf das deutsche Vorbild begründet wurden.
BRD erhöht Steuerkonkurrenz
Natürlich sind tarifliche Steuersätze als solche nur bedingt aussagekräftig, da die reale Besteuerung wesentlich davon abhängt, welchen Anteil ihres Gewinns die Unternehmen überhaupt versteuern müssen, also von der Bemessungsgrundlage. In dieser Hinsicht ist Deutschland schon lange ein Steueridyll für gewinnstrotzende Großunternehmen. So liegt die offizielle Belastung deutscher Kapitalgesellschaften gegenwärtig mit Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Soli bei 38,6 Prozent. Es kann angenommen werden, daß es im mittelständischen Bereich tatsächlich Firmen gibt, die diesen Satz zahlen. Unter den Dax-Konzernen allerdings dürfte sich kein einziger finden. Aus einer Analyse der Geschäftsberichte des Siemenskonzerns in den Jahren 1997 bis 2002 etwa ergibt sich eine durchschnittliche Steuerbelastung der Gewinne von 14 Prozent. Bei BASF liegt sie im gleichen Zeitraum bei zwölf Prozent. DaimlerChrysler führte gerade mal neun Prozent an den Fiskus ab.
Daß der Abwärtsspirale bei den tariflichen Sätzen trotzdem auch einer realen Steuerentlastung entspricht, wird durch eine Reihe von Indikatoren bestätigt. Beispielsweise berechnen ökonomische Institute gern eine sogenannte Effective Average Tax Rate (EATR, effektiver Durchschnittssteuersatz), die niedriger ist als der tarifliche Steuersatz und die tatsächliche steuerliche Belastung eines hypothetischen Investmentprojekts in einem Land anzeigen soll. Zwar ist dieser Indikator mit Vorsicht zu genießen, weil in seine Berechnung eine Reihe fragwürdiger Annahmen einfließen. Dessenungeachtet sind die Aussagen über den Abwärtsstrend der EATR so eindeutig, daß daraus sehr wohl auf eine massive Absenkung der realen Steuerlast geschlossen werden kann.
Das Institute of Fiscal Studies beispielsweise berechnet, daß die EATR in der EU-15 zwischen 1982 und 2005 um elf Prozentpunkte gesunken ist. Spitzenreiter unter den Steuersenkern ist erneut Deutschland mit einem EATR-Minus von 16,0, gefolgt von Belgien und Frankreich (jeweils -9,0) und Italien (-5,0). Die vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung gelieferten Zahlen lassen sogar auf einen noch gravierenderen Abwärtstrend schließen. Dessen Berechnungen zufolge sank die EATR in der EU-15 zwischen 1984 und 2003 um 13,6 Prozentpunkte.
Wer solchen Indikatoren nicht vertraut, kann sich auch schlicht die Entwicklung der Unternehmensgewinne ansehen und sie ins Verhältnis zum Körperschaftssteueraufkommen setzen. Der Anteil des letzteren am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nämlich im Schnitt der EU-Länder seit 1965 weitgehend konstant geblieben. Der BIP-Anteil der Profite dagegen ist in den zurückliegenden 30 Jahren europaweit kontinuierlich gewachsen, wobei der Anstieg in Deutschland noch steiler ist als im Durchschnitt der EU (siehe Graphik 2). Aus der Relation dieser zwei Größen ergibt sich, daß Unternehmen steuerlich immer mehr entlastet wurden.
Für Deutschland wird die Kalkulation einer realen Steuerquote von Kapitalgesellschaften durch verschiedene statistische Probleme erschwert, was sicher kein Versehen ist. So oder so: Die gesamten Gewinn- und Vermögenseinkommen sind in der Bundesrepublik zwischen 2000 und 2005 um 31 Prozent gestiegen, während die gesamten gezahlten Steuern auf diese Einkommen um knapp zehn Prozent zusammengeschrumpft sind. Diese Zahlen lassen das Ausmaß des Steuerdumpings der SPD-Grünen-Regierung zugunsten der Oberklasse zumindest erahnen. Und damit natürlich auch die Heuchelei der großen Koalition, die vorgibt, die »überdurchschnittlich hohen deutsche Steuersätze« zwängen sie zur nächsten Senkungsrunde.
Die Europäische Kommission berechnet für alle EU-Länder seit 1995 sogenannte implizite Steuerquoten (Implicit Tax Rate, ITR) auf Kapital, Arbeit und Konsum. Die ITR auf Kapital ergibt sich aus der Division des Aufkommens sämtlicher Steuern auf Kapitaleinkommen und Vermögensbestände durch die gesamten Einkommen, die dem Faktor Kapital zugeschrieben werden. Diese implizite Steuerquote auf Kapital lag im Schnitt der Alt-EU 2003 bei 29,9 Prozent und damit deutlich niedriger als die implizite Steuerquote auf Arbeit, die 36 Prozent erreichte.
Allerdings differiert die ITR auf Kapital im europäischen Vergleich erheblich. Am oberen Ende befinden sich Länder wie Frankreich und Dänemark mit einer impliziten Kapitalsteuerquote von 37 bzw. 35 Prozent. Weit unterhalb des Durchschnitts dagegen liegt die deutsche Kapitalbesteuerung mit lediglich 21 Prozent. In den osteuropäischen Beitrittsstaaten wird Kapital mit gerade einmal mit 14 Prozent besteuert. Graphik 3 stellt die ITR im Zeitverlauf für die EU-15, die EU-25, die neuen Mitgliedstaaten und Deutschland dar.
Die von der Kommission ermittelte implizite Steuerquote auf Kapital muß allerdings mit Vorsicht interpretiert werden. Sie eignet sich als grobe Orientierung im Ländervergleich. Ihre Entwicklung im Zeitverlauf kann dagegen zu erheblichen Fehlschlüssen verleiten. So gehen beispielsweise Steuern auf realisierte Spekulationsgewinne in den Zähler der ITR ein. Da solche Gewinne allerdings nicht als Kapitaleinkommen zählen, bleibt der Nenner unverändert. Das führt dazu, daß die ITR die reale Kapitalbesteuerung zu Zeiten boomender Börsen und Finanzmärke erheblich überschätzt. Ein anderes Problem besteht darin, daß private Zinseinkommen nur mit ihrem saldierten Nettowert im Nenner erfaßt werden: Zinseinkommen abzüglich Zinszahlungen. Wenn letztere für private Haushalte steigen, weil Hauspreise und damit Hypotheken teurer werden, weil immer mehr Haushalte Konsumkredite im Nacken haben oder einfach, weil die Kluft zwischen Kredit- und Guthabenszinsen sich vergrößert, schrumpft der Nenner der ITR, was wiederum zu einer steigenden Kapitalsteuerquote führt, ohne daß die Empfänger von Kapitaleinkommen einen Cent mehr zu zahlen hätten.
Da all diese Entwicklungen in den zurückliegenden Jahren insbesondere zwischen 1995 und 2000 stattgefunden haben, ist es nicht erstaunlich, daß die von der Kommission berechnete ITR auf Kapital in diesem Zeitraum in nahezu allen europäischen Ländern einen leichten Aufwärtstrend verzeichnet. Deutschland ist eines der wenigen EU-Länder, in dem sie trotz allem 2005 unterhalb des Wertes von 1995 liegt.
Steuerlastenlüge
Anders als die ITR anzuzeigen scheint, werden Unternehmens- wie auch private Kapitaleinkommen in der EU generell steuerlich entlastet. Letzteres wird deutlich in dem EU-weiten Trend zur Einführung eines dualen Systems der Einkommensbesteuerung. Danach werden Zins- und Dividendeneinkommen nicht länger progressiv veranlagt, sondern mit einer fixen Rate einer sogenannten Flat Tax besteuert, die weit unterhalb der Spitzensätze bei der Besteuerung von Arbeitseinkommen liegt. Finanzminister Peer Steinbrücks geplante Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bedeutet, daß ein solches duales System auch in Deutschland eingeführt wird. Große Profiteure dieser Regelung sind Geldvermögensmillionäre und Milliardäre, die bisher unter den Spitzensteuersatz fallen und deren Abgaben an den Fiskus sich folgerichtig drastisch reduzieren. Im Ergebnis wird ein Facharbeiter mit mittlerem Einkommen ganz offiziell einen höheren Steuersatz zu zahlen haben als die Familie Quandt mit ihrem dreistelligen Millioneneinkommen aus Kapitalbesitz.
Wie verlogen das Gerede von der hohen Last der deutschen Kapitalsteuern allerdings auch heute schon ist, zeigt sich nicht nur an der von der Kommission berechneten impliziten Steuerquote, sondern vielleicht noch deutlicher, wenn man die Anteile der einzelnen Steuerarten am Bruttoinlandsprodukt (BIP) vergleicht. Graphik 4 zeigt die Veränderung des BIP-Anteils aller Steuern auf Kapitaleinkommen und -bestände zwischen 1995 und 2005. Es wird deutlich, daß sich Deutschland bereits vor der Steuerreform der SPD-Grünen-Regierung weit unterhalb des europäischen Durchschnitts bewegte, mit einem Abstand von mehr als zwei Prozentpunkten gegenüber dem Schnitt der Alt-EU-Staaten. Im Ergebnis rot-grüner Umverteilungspolitik ist der deutsche Kapitalsteueranteil sogar zeitweise unterhalb des Niveaus der osteuropäischen Länder gesunken, die immer gern als Steuerdumper verdammt werden. Der Abstand zu den Alt-EU-Ländern hat sich auf fast drei Prozentpunkte vergrößert. Diese drei Prozentpunkte entsprechen gut 60 Milliarden Euro, die bei einer auch nur durchschnittlichen Kapitalbesteuerung in Deutschland als zusätzliche öffentliche Einnahmen zur Verfügung stünden.
Geradezu extrem niedrig werden in der Bundesrepublik die Kapitaleinkommen der privaten Haushalte besteuert. Mit einem BIP-Anteil dieser Steuern von 0,3 Prozent liegt Deutschland bei nicht einmal der Hälfte des Durschnitts der Alt-EU-Länder (0,8) und unterhalb Osteuropas (0,4). Wobei zu bedenken ist, daß es in Deutschland ungleich mehr Kapitalrentiers gibt als in vielen anderen EU-Staaten, von Osteuropa zu schweigen. Würden diese Einkommen auch nur durchschnittlich besteuert, müßte der deutsche BIP-Anteil der entsprechenden Steuern weit oberhalb des EU-Wertes liegen. Der gleiche Kontrast überdurchschnittliche Bestände und weit unterdurchschnittliches Steueraufkommen existiert mit Bezug auf die privaten Vermögen in Deutschland. Während der BIP-Anteil aller Steuern auf Vermögen 2004 nach den Zahlen der OECD in der EU-15 bei 2,1 Prozent lag und in den USA immerhin bei 3,1 Prozent, bringt es die Bundesrepublik gerade mal auf einen Anteil von 0,9 Prozent. Lediglich bei der immer weitergehenden Absenkung derartiger Steuern liegt Deutschland ganz im Trend.
Aber auch bei der Besteuerung von Arbeitseinkommen vollziehen sich innerhalb der Europäischen Union deutliche Veränderungen. Zwar ist die durchschnittliche Steuerquote auf Arbeit seit zehn Jahren weitgehend unverändert, es verschiebt sich jedoch der Anteil der verschiedenen Einkommensgruppen, die diese Steuern aufzubringen haben. Nicht nur in der Bundesrepublik, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern wurden in den vergangenen Jahren die Spitzensteuersätze abgesenkt. Im Schnitt der EU-15 um 4,7 Prozentpunkte seit 1998. Am stärksten wurden Spitzenverdiener in Frankreich entlastet (-13.3), unmittelbar gefolgt von der Bundesrepublik (-11.6). Solche Steuersenkungen belegen die Verlagerung der Steuerlast von hohen auf niedrigere Einkommen. In mehreren osteuropäischen Ländern wurde eine Flat Tax auf sämtliche Einkommen eingeführt. Hier hat also ein Niedrigverdiener an der Armutsschwelle den gleichen Steuersatz zu zahlen wie ein Topmanager mit Spitzenverdienst.
Das Steuersegment, das seit Mitte der neunziger Jahre EU-weit am gravierendsten gewachsen ist, sind die indirekten Steuern, allen voran die Mehrwertsteuer. Der vertraglich festgelegte Korridor von 15 bis 25 Prozent ist vor allem von Mitgliedstaaten mit unterdurchschnittlichem Steuersatz genutzt worden, um sich in Richtung des oberen Limits zu bewegen. Insofern liegt Deutschland mit seiner diesjährigen Mehrwertsteuererhöhung voll im Trend. Im Ergebnis trägt die Mehrwertsteuer EU-weit in wachsendem Maße zum Steueraufkommen bei
Neben der Mehrwertsteuer wurden in den meisten EU-Ländern sogenannte Ökosteuern auf Strom, Gas, Benzin und Heizöl eingeführt beziehungsweise erhöht. Soweit diese Steuern den Energieverbrauch der Industrie verteuern, kann ihnen tatsächlich eine ökologische Wirkung zugeschrieben werden. Allerdings wurden normalerweise ausgerechnet energiefressende Industrieunternehmen mit großzügigen Ausnahmeregelungen bedacht, während private Haushalte die Steuern in voller Höhe zu zahlen haben. Unter diesen Bedingungen ist das ökologische Mäntelchen nichts als eine Tarnung für rabiate Konsumsteuern, die geringverdienende Haushalte weit überproportional belasten. Denn letztere müssen einen erheblich größeren Anteil ihres monatlichen Budgets für elementare Dinge wie Strom, Gas und Heizung verausgaben. Die auch von der EU-Kommission ausdrücklich unterstützte Strategie, direkte Steuern abzusenken und durch derartige Verbrauchssteuern zu ersetzen, bedeutet daher nichts als eine rücksichtslose Umverteilung der Steuerlast von oben nach unten.
EU-Steuereinnahmen sinken
Der EU-weite Umbau der Steuersysteme in den vergangenen Jahren hat also vor allem eins verändert: die Verteilungswirkung der Besteuerung. Alle genannten Veränderungen entlasten Wohlhabende und Superreiche, während denen, die ohnehin schon wenig haben, eine wachsende Steuerlast aufgeladen wird. Das ist das Resultat der Absenkung der Unternehmenssteuern, der Senkung der Spitzensteuersätze und des Übergangs zur dualen Einkommensbesteuerung ebenso wie der generellen Umorientierung von direkten auf indirekte Steuern. Auf diese Weise tragen die Steuern mittlerweile dazu bei, die Kontraste der kapitalistischen Einkommensverteilung weiter zu verschärfen. Ganz im Gegensatz zum alten keynesianischen Ansatz des westeuropäischen Nachkriegsmodells, der darauf setzte, sie abzumildern.
Längerfristig stellt eine derartige Verlagerung der Steuerlast von oben nach unten natürlich auch die Höhe der Steuereinnahmen selbst in Frage. Tatsächlich ist der Anteil der öffentlichen Einnahmen (einschließlich Sozialbeiträgen) seit Ende der Neunziger im Schnitt der EU-15 auf dem Abwärtstrend, auch wenn öffentlich nach wie vor gern lauthals über eine »steigende Steuer- und Abgabenlast« geklagt wird.
Allerdings gibt es neben dem geschilderten Steuerwettbewerb in der EU noch eine weitere Kraft, die an der Erosion der nationalen Steuersysteme erheblichen Anteil hat. Gemeint ist die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs. Bereits seit längerem haben die europäischen Konzerne den EuGH als willigen Helfer entdeckt, wenn es darum geht, sich der Profitrate abträglicher nationaler Steuergesetze zu entledigen. Die Vorstöße sind in der Regel erfolgreich. Der vielleicht bekannteste Rechtsstreit war der von Marks & Spencer gegen die britische Regierung, die die unbegrenzte Verrechnung der von dem Unternehmen in Frankreich eingefahrenen Verluste mit britischen Gewinnen nicht hatte durchgehen lassen wollen. Marks & Spencer zog vor den EuGH und bekam zu weiten Teilen recht. Dieser Fall ist einer von sehr vielen. Auf diese Weise ist der Gerichtshof inzwischen zu einem wichtigen Faktor geworden, der seinen aktiven Beitrag zur kapitalfreundlichen Umgestaltung der nationalen Steuersysteme in der EU leistet.
Eine alternative steuerpolitische Strategie wäre selbstverständlich möglich. Sie wird sich allerdings nur erzwingen lassen, wenn die Opfer und Leidtragenden der herrschenden Politik sich endlich massenhaft und möglichst europaweit zur Wehr setzen.
Fiskalisches Gegenkonzept
In steuerpolitischer Hinsicht können folgende Forderungen erhoben werden:
1. Daß im Geld schwimmende Konzerne immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen, ist Ergebnis politischer Entscheidungen. Dieser Trend ist umkehrbar. Nötig ist dafür allerdings nicht nur eine EU-weite Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage der Unternehmenssteuern, sondern die verbindliche Festlegung eines Mindeststeuersatzes, der von keinem EU-Land unterschritten werden darf. Ein Mindestsatz von wenigstens 45 Prozent würde sicherstellen, daß ein gewisser Anteil der Konzerngewinne wieder für öffentliche Ausgaben nutzbar ist.
2. Alle Einkommen, gleich aus welcher Quelle, müssen progressiv besteuert werden, wobei die Spitzensätze wieder deutlich angehoben werden sollten. Den Trend zur dualen Einkommensbesteuerung oder gar zu Flat-Tax-Systemen gilt es zu stoppen. Auch hier wäre die Festlegung von EU-weiten Mindestsätzen wünschenswert.
3. Die Vermögensverteilung in der EU ist extrem ungleich und hochkonzentriert. Etwa neun Prozent der EU-Einwohner verfügen über gut 60 Prozent des privaten Geldvermögens. Folgt man den Zahlen des World Wealth Report der Investmentbank Merrill Lynch, ergibt sich sogar eine noch stärkere Konzentration. Danach verfügen 2,8 Millionen Europäer weniger als ein Prozent der EU-Bevölkerung allein über ein Finanzvermögen von 9,4 Billionen Euro. Solche Vermögen deutlich stärker zu besteuern, würde die öffentlichen Kassen füllen, ohne die volkswirtschaftliche Nachfrage auch nur zu beeinträchtigen. In der Bundesrepublik summiert sich das private Geldvermögen auf mittlerweile viereinhalb Billionen Euro. Allein die 760 000 reichsten Deutschen, die je über eine Millionen Euro Cash auf ihren Konten bunkern, besitzen über die Hälfte dieses gesamten Geldvermögens. Wer indes eine Millionen Euro auf der hohen Kante hat, besitzt mindestens nochmal soviel an Realvermögen: Immobilien, Autos, Jachten, und was das Leben sonst noch angenehm macht. Eine Vermögenssteuer von fünf Prozent auf alle Vermögen, die die Grenze von einer Million Euro überschreiten, würde daher über 100 Milliarden Euro pro Jahr in die öffentlichen Kassen spülen.
4. Ein Großteil dieser privaten Vermögen wurden nie erarbeitet, sondern von Generation zu Generation weitervererbt und durch akkumuliertes Vermögenseinkommen vermehrt. Würde das Vermögen der Reichsten, soweit es die Eine-Million-Grenze übersteigt, mit 100 Prozent Erbschaftssteuer belegt, entsprächen die zu erwartenden Einnahmen schon nach einem Generationenwechsel in etwa den derzeitigen Staatsschulden. Ohne eine einzige Sozialkürzung und ohne Einschnitte bei der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung, würde die öffentliche Hand mit einer solchen Erbschaftssteuer praktisch schuldenfrei.
5. Indirekte Steuern, die den Konsum belasten und sozial schlechtergestellte Haushalte überproportional treffen, sind ein Instrument der Umverteilung von unten nach oben. Sie gilt es so niedrig wie möglich zu halten. Eine überaus sinnvolle Art indirekter Steuern sind dagegen solche, die auf Umsätze auf den Finanzmärkten erhoben werden. Da allein an den europäischen Börsen Aktien im Wert von vielen Billionen Euro jährlich gehandelt werden, wäre die angemessene Besteuerung solcher Umsätze eine außerordentlich ergiebige Quelle öffentlicher Einnahmen. In Großbritannien, Irland und Finnland existieren bereits Börsenumsatzsteuern, allerdings zu niedrigen Raten von 0,5, 1,0 bzw. 1,6 Prozent. Deutschland gehört auch hier zu den Ländern, die Kapitalbesitzer und Trader in besonderer Weise schonen, indem es eine solche Steuer gar nicht erst erhebt. Eine Situation, in der der Kauf elementarer Lebensmittel stärker besteuert wird als der von Aktien und Finanzderivaten, ist allerdings alles andere als akzeptabel.
Sicher, Steuerpolitik allein kann und wird die Gesetze der kapitalistischen Akkumulation nicht aufheben und damit auch nicht die sozialen Kontraste, die sie produziert. Wer das will, muß die Verteilung von Eigentum und nicht nur die von Einkommen zum Thema machen. Deshalb sind Analysen der herrschenden Verteilungspolitik wie auch die Formulierung von Alternativen allerdings noch längst nicht irrelevant.
Literatur
EU-Commission (2006): European Commission, Structures of the Taxation Systems in the EU, 2006
ERT (2001): European Round Table of Industrialists. Press Release, 21.11.2001