Meine Einkünfte
Abgeordnetenentschädigung
Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat.
Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2022 monatlich 10.323,29 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.
[Quelle: bundestag.de]
Abgeordnete sind verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten anzugeben.
Bis zu einer umfassenden Gesetzesreform im Jahr 2021 waren die erstmals 1972 beschlossenen Verhaltensregeln Bestandteil der Geschäftsordnung des Bundestages. Seit dem 19. Oktober 2021 sind die erheblich ausgeweiteten Offenlegungspflichten als Teil der Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages im Elften Abschnitt des Abgeordnetengesetzes enthalten. Sie werden durch die Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates vom 12. Mai 2022 konkretisiert. Die Transparenzregelungen sollen es den Wählerinnen und Wählern ermöglichen, sich selbst ein Bild über mögliche Interessenverknüpfungen und die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Mandats zu machen, und zwar bei jeder oder jedem einzelnen Abgeordneten.
Für jede einzelne Nebentätigkeit müssen auch die Einkünfte angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder, falls dies nicht der Fall ist, mehr als 3.000 Euro im Kalenderjahr betragen. Die Angaben werden auf Euro und Cent genau veröffentlicht. Ist der Betrag nicht bezifferbar, wird die dem oder der Abgeordneten eingeräumte Rechtsposition beschrieben und veröffentlicht. Mehrere unregelmäßige Zuflüsse eines Kalenderjahres werden fortlaufend addiert und in der jeweiligen Summe veröffentlicht. Im Jahr des Wahlperiodenwechsels werden die in der 19. Wahlperiode aufgelaufene und die in der 20. Wahlperiode aufgelaufene Summe gesondert unter den veröffentlichungspflichtigen Angaben der jeweiligen Wahlperiode veröffentlicht.
Ab 2013 galt folgende Regelung:
Die Einkünfte müssen für jede einzelne Nebentätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Die Angaben werden in Form von zehn Stufen veröffentlicht. Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro, Stufe 3 Einkünfte bis 15.000 Euro, Stufe 4 Einkünfte bis 30.000 Euro, Stufe 5 Einkünfte bis 50.000 Euro, Stufe 6 Einkünfte bis 75.000 Euro, Stufe 7 Einkünfte bis 100.000 Euro, Stufe 8 Einkünfte bis 150.000 Euro, Stufe 9 Einkünfte bis 250.000 Euro und Stufe 10 Einkünfte über 250.000 Euro. Mehrere unregelmäßige Zuflüsse eines Kalenderjahres werden fortlaufend addiert und mit der Stufe veröffentlicht, die der jeweiligen Summe entspricht.
(Quelle: Bundestag.de)
Davor galt folgende Regelung:
Bei Einkünften von mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr (§ 1 Abs. 3 VR) aus einer Tätigkeit oder einem Vertrag der Kategorien 2 bis 6, wird eine Einkommensstufe veröffentlicht (§ 3 VR):
Stufe 1 (Einkünfte über 1.000 bis 3.500 Euro),
Stufe 2 (Einkünfte bis 7.000 Euro) und
Stufe 3 (Einkünfte über 7.000 Euro)
Bei einmaligen Einkünften wird vor der Angabe der Stufe das Jahr des Zuflusses genannt („2010, Stufe 2").
Regelmäßige monatliche Einkünfte über 1.000 Euro werden mit der Angabe „monatlich" veröffentlicht („monatlich, Stufe 2"). Regelmäßige monatliche Einkünfte bis zu 1.000 Euro, die zu einem Jahresbetrag über 10.000 Euro führen, werden mit der Angabe „jährlich, Stufe 3" veröffentlicht.
Regelmäßige jährliche Einkünfte zu einer Tätigkeit werden unter der Angabe „jährlich" veröffentlicht (z.B. "jährlich, Stufe 2"). Unregelmäßige Einkünfte eines Kalenderjahres werden mit der der Jahressumme entsprechenden Stufe veröffentlicht (z.B. „2010, Stufe 3").
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn" veröffentlicht (z.B. „2011, Stufe 3, Gewinn").
Bei gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrechten und gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflichten kann für die Veröffentlichung statt der Angabe von Namen und Sitz des Mandanten, Vertragspartners, Kunden usw. eine anonymisierte Form gewählt werden, z. B. „Mandant 1", „Kunde 2" usw. (§ 1 Abs. 5 VR, Nr. 8 AB).
Da zu den anzeigepflichtigen Einkünften auch Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen (z.B. die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten durch einen Veranstalter) gerechnet werden, ist die gleichzeitige Veröffentlichung einer Stufe und der Angabe "ehrenamtlich" möglich.
Einkünfte aus Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2 Nr. 6 VR) sind nicht veröffentlichungspflichtig (§ 3 VR).
[Quelle: bundestag.de]
Meine Nebeneinkünfte
Die nachfolgenden Verlage wurden kontaktiert, eine Genehmigung zur Veröffentlichung der genauen Honorarsumme zu erteilen. Die Verlage sind im Hinblick auf ihre Wettbewerbssituation nicht mit einer detaillierten Veröffentlichung der Honorarsummen einverstanden.
Eulenspiegel Verlagsgruppe Das Neue Berlin Verlagsgesellschaft mbH, Berlin, Autorin, 2009, Stufe 2; 2010, Stufe 2; 2011, Stufe 3; 2012, Stufe 1
Eichborn AG, Autorin, 2010, Stufe 3; 2011, Stufe 3
Stiftung Schloss Neuhardenberg, Veranstaltungshonorar, 2011, Stufe 1 (2380 Euro)
Eichborn/Bastei Lübbe GmbH, Autorin, 2012, Stufe 3; 2013, Stufe 1
Campus Verlag GmbH, Autorin, 2012, Stufe 1; 2013, Stufe 3; 2015, Stufe 3; 2016, Stufe 3; 2017, Stufe 8; 2018, Stufe 5; 2019, Stufe 3; 2020, Stufe 4; 2021, Stufe 5
Westend Verlag, 2018, Stufe 4
VG Wort 2012, Stufe 1
Südwestdeutscher Zeitschriftenverleger-Verband e.V., Stuttgart, Veranstaltungshonorar Vortrag, 2013, Stufe 1 (SZV - Jahrestagung)
Tuttlinger Hallen, Tuttlingen,Veranstaltungshonorar Lesung, 2013, Stufe 1 (10. Tuttlinger Literaturherbst)
Landesbank Berlin AG, Berlin, Veranstaltungshonorar Streitgespräch, 2014, Stufe 3 (BerlinForum 2013)
STARK! Marketing GmbH, Feldkirchen, Veranstaltungshonorar Vortrag, 2014, Stufe 2 (5 vor 7 - Veranstaltung „Marktwirtschaft am Scheideweg", Rochus Mummert Executive Consultants GmbH, München)
Matthias Erhard Rednerdienst & Persönlichkeitsmanagement, Gräfelfing bei München, Veranstaltungshonorar Streitgespräch, 2015, Stufe 1 (Jahresauftaktveranstaltung „CapiTalk", Sparkasse Leverkusen, Leverkusen)
The London Speaker Bureau, Karlsruhe, Veranstaltungshonorar Streitgespräch, 2015, Stufe 2 (DKM Fachmesse für die Finanz- und Versicherungswirtschaft, bbg Betriebsberatungs GmbH, Bayreuth)
Autostadt GmbH, Wolfsburg, 2015, Stufe 1, (Kamingespräch: Goethe trifft Marx - Wie friedlich ist der Kapitalismus?)
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Frankfurt/Main, 2015, Stufe 1 (Podiumsdiskussion GDL-Betriebsrätekonferenz 2015)
Bilderhaus Gschwend, 2016, Stufe 1, Vortrag
Matthias Erhard Rednerdienst & Persönlichkeitsmanagement, Gräfelfing bei München, 2016, Stufe 2, Vortrag (Efficiency Club Zürich)
Deutschlandradio, 2017, Stufe 1
CSA Celebrity Speakers, 2017, Stufe 2 (Vortrag CFO, Club Netzwerk für Finanzexperten, Frankfurt am Main)
Stadt Esslingen, 2017, Stufe 1 (Vortrag Esslinger Literaturtage)
Kulturkreis Gasteig e.V. München, Vortrag 2018, Stufe 1
The London Speaker Bureau, Vortrag, 2018, Stufe 2 (BBBank Magdeburg)
ECON-Referentenagentur München, 2020, Stufe 2 (Vortrag Deutsche Arbeitsrechtskonferenz)
Focus Online Group GmbH, Autorin, 2021, Stufe 4
Focus Online Group GmbH, München, 2021, 9.630,00 EUR, Brutto
Schweizerisches Institut für Auslandforschung (SIAF), Zürich, Schweiz, Vortrag, 2021, 10.000,00 EUR, Brutto (Warum wir wieder mehr Zusammenhalt und Gemeinsinn brauchen?)
Unternehmertag AG, Wollerau, Schweiz, Diskussionsrunde beim Unternehmertag am Tegernsee, 2021, 14.280,00 EUR, Brutto (Unternehmertag 2021, Missbrauchen die Tec. Giganten ihre Marktmacht?)
Campus Verlag GmbH, Frankfurt/Main, 2022, 720.868,99 EUR, Brutto
Burda Forward GmbH, München, 2022, 6.420,00 EUR, Brutto
PODIUM Redner GbR, Frankfurt/Main, Ausfallhonorar, 2022, 7.735,00 EUR, Brutto (DEKA-Investmentkonferenz, DekaBank, Frankfurt/Main)
Swiss Rock Asset Management AG, Zürich, Schweiz, Keynote-Rednerin, 2022, 10.000,00 EUR, Brutto (Swiss Rock Anlagesymposium)
SMH Verlag AG, Zürich, Schweiz, Salon-Abend, 2023, 9.985,02 EUR, Brutto (Unterstützerkreis des Debattenmagazins „Schweizer Monat“)
Efficiency Club, Zürich, Schweiz, Vortrag, 2022, 4.042,42 EUR, Brutto (Symposium „Let's Talk - Wirtschaft im Dialog“)