Keine Autobahnprivatisierung im Grundgesetz ermöglichen
Pressemitteilung der Vorsitzenden von Fraktion und Partei DIE LINKE vom 31.05.2017
"Die Große Koalition will mit ihrer Zweidrittelmehrheit am Donnerstag durch umfangreiche Grundgesetzänderungen der Privatisierung der deutschen Autobahnen Tür und Tor öffnen", erklären Sahra Wagenknecht, Dietmar Bartsch, Katja Kipping und Bernd Riexinger zur Abstimmung zu den Grundgesetz- und Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Bundesautobahngesellschaft im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen. Die Vorsitzenden von Partei und Fraktion DIE LINKE weiter:
"Mit den geplanten Grundgesetzänderungen schafft die Bundesregierung die entscheidende Grundlage für eine zukünftige Abzocke der Autofahrer. Die Grundgesetzänderung ermöglicht die Übertragung der Verwaltungs- und Nutzungsrechte in eine privatrechtliche Gesellschaft, erweitert die Möglichkeiten für Öffentlich-Private-Partnerschaften beim Bau und Betrieb von Autobahnen, und sie schließt eine Beteiligung von Privatinvestoren an der Bundesautobahngesellschaft über spezielle Finanzinstrumente nicht wirksam aus. Die Große Koalition täuscht daher die Öffentlichkeit, wenn sie die Privatisierung der Autobahn über Grundgesetzänderungen möglich macht und gleichzeitig behauptet, diese Möglichkeiten über einfache Gesetze zum Teil wieder eingeschränkt zu haben. Eine einfache Mehrheit reicht zukünftig aus, um die halb geöffneten Hintertüren ganz zu öffnen. Wer nicht den Plan hat, die Autofahrer für die Finanzkonzerne zur Kasse zu bitten, der darf keine Hintertüren schaffen und muss eine Autobahnprivatisierung im Grundgesetz, wie bisher, ausschließen.
Wir halten es für inakzeptabel, dass die Autobahnprivatisierung im Bundesrat in erpresserischer Art und Weise im Gesamtpaket zur Reform der Bund-Länder-Finanzen zur Abstimmung gestellt werden soll. DIE LINKE wird im Bundestag gegen jede Form der Autobahnprivatisierung stimmen."