Welche Auswirkungen haben die Urteile "Viking" und "Laval" des Europäischen Gerichtshofs?
Schriftliche Anfrage von Sahra Wagenknecht an die EU-Kommission und den Rat der Europäischen Union vom 26.06.08
Die Urteile Viking" und Laval" haben weit reichende Folgen für das Arbeitskampfrecht in der Europäischen Union. Um die daraus resultierende Rechtsunsicherheit für Gewerkschaften und die einzelnen Mitgliedstaaten zu vermindern, erbitte ich von der Europäischen Kommission/dem Rat der Europäischen Union Antwort auf folgende Fragen:
1. Wann können Arbeitskampfmaßnahmen nach Ansicht der Kommission/des Rates der Europäischen Union als nicht mehr verhältnismäßig eingestuft werden und daher Schadensersatzklagen gegen Arbeitnehmerverbände nach sich ziehen?
2. Wie beurteilt die Kommission/des Rats der Europäischen Union die Feststellung des EuGH im Urteil "Laval", das in Art. 3 der Entsenderichtlinie für die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen festgeschriebene Mindestmaß an Schutz stelle die maximal zumutbaren Anforderungen an grenzüberschreitend tätige Unternehmen dar? Wie verträgt sich diese Feststellung mit Art.3 Abs.7 der Entsenderichtlinie, demzufolge die Aufzählung in den Absätzen 1 bis 6 günstigeren nationalen Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen nicht entgegensteht?
3. Welche Möglichkeiten stehen den Mitgliedstaaten noch offen, um auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen umfassenden sozialen Schutz und ein Arbeitsentgelt zu gewährleisten, das über die in Art. 3 der Entsenderichtlinie genannten Mindestbedingungen hinausgeht?
4. Sieht die Kommission/der Rat der Europäischen Union wegen der Urteile "Viking" und "Laval" die Notwendigkeit, Änderungen an der Entsenderichtlinie vorzunehmen und wenn ja, welche?
5. Wie steht die Kommission/der Rat der Europäischen Union zu der Forderung des Europäischen Gewerkschaftsbundes, die geltenden EU-Verträge um eine soziale Fortschrittsklausel bzw. ein Sozialprotokoll zu ergänzen?
Sahra Wagenknecht, eingereicht am 26. Juni 2008