Schluss mit Bagatell- und Verdachtskündigungen
Pressemitteilungen von Sahra Wagenknecht vom 02.09.2010
Es ist unerträglich, dass Arbeitnehmer zu aufwändigen Gerichtsverfahren gezwungen werden, um offensichtlich unbegründete Bagatellkündigungen zu revidieren", kommentiert Sahra Wagenknecht, stellvertretende Vorsitzende der LINKEN, das heutige Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm zugunsten des Arbeitsnehmers. Diesem war fristlos gekündigt worden, weil er seinen Elektroroller auf der Arbeit aufgeladen hatte. Verursacht wurden dabei 1,8 Cent Stromkosten. Wagenknecht weiter:
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamm, die Unwirksamkeit der Kündigung zu bestätigen, ist richtig. Doch das Problem bleibt, dass nach bisheriger Rechtslage Bagatelldelikte ein Kündigungsgrund sein können. Dies lädt Arbeitgeber geradezu zum Versuch ein, unliebsame Mitarbeiter auf diese Art loszuwerden.
Fristlose Kündigungen wegen der Einlösung fremder Pfandbons im Wert von 1,30, der Mitnahme von weggeworfenen Pfandflaschen oder übriggebliebenen Maultaschen sowie der aktuelle Fall sind völlig absurd. Sie stehen in keinerlei Verhältnis zum vorgeschobenen Kündigungsgrund. Trotz dieser offensichtlichen Unverhältnismäßigkeit müssen Arbeitnehmer bislang und in zunehmender Zahl den langen und abschreckenden Rechtsweg auf sich nehmen, um sich gegen eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung zu wehren. DIE LINKE fordert deshalb eine Erweiterung des Kündigungsschutzes, damit fristlose Bagatell- und Verdachtskündigungen endlich unterbunden werden.