Bundesregierung blockiert Informationsrecht des Bundestags
Presesmitteilung von Sahra Wagenknecht vom 20.05.2015
Die Bundesregierung verstößt in zunehmendem Maße gegen das Recht des Bundestags, an politischen Abläufen der Europäischen Union teilzuhaben. In der Fraktion DIE LINKE haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE angeforderte Informationen vorenthalten wurden teilweise mit laienhaften Begründungen. Die Fraktion DIE LINKE wird umso mehr auf das Informationsrecht des Bundestags bestehen, um die Prinzipien von Transparenz und Demokratie zu schützen, so Sahra Wagenknecht zur aktuellen Informationspraxis der Bundesregierung. Die Erste Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:
Mit der zunehmenden Informationsblockade verstößt die Bundesregierung gleich gegen mehrere Gesetze. So legt § 23 des Grundgesetzes fest, dass der Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten ist. Auch das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) erlegt der Regierung auf, den Bundestag bereits im Voraus und so rechtzeitig zu informieren, dass er sich eine Meinung bilden und Einfluss nehmen kann.
Die zunehmende Ablehnung von Anforderungen von Dokumenten über EU-Abläufe durch Mitglieder der Fraktion DIE LINKE wiegt umso schwerer, da die demokratische Kontrollfunktion in Zeiten der Großen Koalition ohnehin eingeschränkt ist. Die Fraktion DIE LINKE wird darauf drängen, dass die gesetzlich zugesicherten Informationsrechte des Parlaments gewahrt bleiben.